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Bewertung 
 
 
Zuständigkeit und Inhalte der Bewertung
 
Gegenstand der Bewertung sind alle Fächer und Tätigkeiten des persönlichen Jahresstundenplanes (personenbezogener Lernplan) der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
 
Der Klassenrat nimmt die Bewertung der SchülerInnen und Schüler in gemeinsamer Verantwortung wahr.
Die Bewertung der Schülerinnen und Schüler umfasst die periodische Bewertung und die Jahresbewertung jedes Schuljahres:
Die Lernerfolge, das Verhalten, die Bewertung der Biennien für den Übergang in den nächsten Bildungsabschnitt
 
Die Bewertung bezieht sich auf die drei Dimensionen des Lernens:
Selbst-, Sach- und Sozialkompetenz.
Sie ist eine Rückmeldung an den Schüler/ die Schülerin und die Erziehungsberechtigten, in der der bisherige Bildungsweg reflektiert wird.
Die Gesamtbewertung stützt sich auf die systematischen Beobachtungen der Lehrer/innen, steht in Relation zur Ausgangslage des/r Schülers/ in und bezieht sich auf die erreichten Kompetenzen im Hinblick auf die geltenden Rahmenrichtlinien für die Grund- und Mittelschule in Südtirol. 
 
Verbindlichkeit der Ziele:
Fördermaßnahmen betreffen die Individualisierung der Lernwege, des Lerntempos, nicht eine Reduktion oder einen Verzicht der Ziele, wie sie in den Rahmenrichtlinien für die Grund- und Mittelschule in Südtirol vorgesehen sind. Dies ist nur für Schüler/innen mit einer Funktionsdiagnose möglich.
 
Die Bewertungsstufen sind: zehn, neun, acht, sieben, sechs, fünf.
Zehn: Der Schüler hat in allen Lernbereichen auch anspruchsvolle Ziele sicher erreicht.
Acht und neun: Der Schüler hat anspruchsvolle Ziele weitgehend erreicht.
Sieben: Der Schüler hat grundlegende Ziele in ausreichendem Ausmaß erreicht.
Sechs: Der Schüler hat die grundlegenden Ziele teilweise erreicht.
Fünf:  Der Schüler hat die meisten grundlegenden und individuellen Ziele nicht erreicht.
 
Zehn
Der Schüler/ die Schülerin beherrscht  in sämtlichen Fachbereichen erweiterte Lernziele sicher. Er/sie kann Gelerntes schriftlich und mündlich selbstständig und treffend wiedergeben und mit seinem/ihrem Vorwissen- auch fächerübergreifend- verknüpfen. Der Schüler/die Schülerin kann Sachverhalte selbstständig in Beziehung zu sich und zu seiner Umwelt setzen. Er/sie ist in der Lage, sich fachbezogene Wissensbereiche selbstständig anzueignen, kritisch zu bewerten und in mündlicher und schriftlicher Form situationsgerecht zu verarbeiten. Der Schüler/die Schülerin ist fähig, Problemstellungen selbstständig zu bearbeiten und kreative Lösungswege zu finden.
Neun
Der Schüler/ die Schülerin beherrscht die  Lernziele in sämtlichen Fachbereichen  vollständig und sicher. Er/ sie kann Gelerntes schriftlich und mündlich treffend wiedergeben und mit seinem/ihrem  Vorwissen- auch fachübergreifend- verknüpfen. Der Schüler/ die Schülerin kann Sachverhalte in Beziehung zu sich selbst und zu seiner Umwelt setzen. Er/sie ist in der Lage, sich fachbezogene Wissensbereiche selbstständig anzueignen und in mündlicher und schriftlicher Form zu verarbeiten. Der Schüler/die Schülerin ist fähig, Problemstellungen zu bearbeiten und Lösungswege zu suchen.
Acht
Nach eingehender Auseinandersetzung beherrscht der Schüler/die Schülerin die Lernziele in sämtlichen Fachbereichen gut. Er/ sie kann mit einfachen Anleitungen Gelerntes schriftlich und mündlich wiedergeben. Der Schüler/ die Schülerin kann Sachverhalte mit entsprechender Hilfestellung zu sich selbst und zu seiner Umwelt setzen und mit fachbezogenem Wissen verknüpfen. Er/ sie ist in der Lage, sich Wissensbereiche anzueignen und mündlich und schriftlich zu verarbeiten. Der Schüler/die Schülerin kann mit Lernhilfen Problemstelllungen bearbeiten.
Sieben
Der Schüler/ die Schülerin beherrscht bei vertiefter Auseinandersetzung die Lernziele in den verschiedenen Fachbereichen zufriedenstellend. Er/ sie kann mit Anleitungen und Hilfestellungen Gelerntes schriftlich und mündlich wiedergeben. Der Schüler/ die Schülerin kann einfache Sachverhalte unter Anleitung in Beziehung zu sich selbst und zu seiner Umwelt setzen und mit fachbezogenem Vorwissen verknüpfen. Er/ sie ist in der Lage, sich einfache Wissensbereiche anzueignen und mit Lernhilfen mündlich und schriftlich zu verarbeiten. Der Schüler/die Schülerin kann mit Hilfe Problemstellungen erkennen und Lösungswege finden.
Sechs
Der Schüler/ die Schülerin beherrscht trotz vertiefter Auseinandersetzung die Lernziele in den verschiedenen Fachbereichen teilweise. Die mündliche und schriftliche Wiedergabe von Gelerntem gelingt dem Schüler/ der Schülerin in vereinfachter Weise und mit Hilfestellungen und Anleitungen. Mit Unterstützung kann der Schüler/ die Schülerin zum Teil Bezüge zwischen einem Sachverhalt, sich selbst und der Umwelt herstellen; Verknüpfungen zu fachbezogenem Vorwissen gelingt ihm/ ihr kaum. In der selbstständigen Verarbeitung von Wissensbereichen ist sie/er auf vereinfachte, vorstrukturierte Informationen und Hilfestellungen angewiesen. Der Schüler/ die Schülerin kann Problemstellungen nur teilweise mit Unterstützung erkennen und lösen.
Fünf
Der Schüler/ die Schülerin  weist in allen Fachbereichen große Mängel auf. Trotz Hilfestellungen und Anleitungen gelingt dem Schüler/ der Schülerin die mündliche und schriftliche Wiedergabe vom Gelernten nicht genügend. Dem Schüler/ der Schülerin fehlen wesentliche fachliche Grundlagen und Fähigkeiten, wichtige Arbeitstechniken und/oder eine angemessene Arbeitshaltung um Wissensbereiche zu erschließen. Er/ sie kann kaum Bezüge zu anderen Sachverhalten, sich selbst und/oder der Umwelt herstellen. Auch angeleitet kann der Schüler/ die Schülerin Problemstellungen nicht erfassen und Lösungswege finden.
 
 
 
Als Bewertungskriterien gelten:
  • Die Häufigkeit, mit der Lernziele erreicht werden
  • Die Sicherheit in der Aufgabenbewältigung
  • Der Grad der Selbstständigkeit bzw. das Ausmaß der benötigten Hilfestellung
  • Die in der Schule gezeigten Lernergebnisse
  • Der Zeitaufwand
  • Der Lernfortschritt in einem bestimmten Zeitraum
  • Der Einsatz und die Aktivität im Unterricht
  • Die Arbeitsweise
 
Die Abläufe:
4 x im Jahr wird in Verifizierungssitzungen die Umsetzung des Jahresplanes der Klasse überprüft.
Bis Ende Oktober wird die Ausgangslage der Schüler/innen erstellt.
In den Bewertungswochen vor Ende des Semesters finden die Bewertungssitzungen statt. Den Schüler/innen wird ein Bewertungsbogen ausgehändigt.