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Alle Lehrpersonen mit befristetem und unbefristetem Lehrauftrag haben das Recht, während der Dienstzeit ohne Gehaltskürzung an Gewerkschaftsversammlungen teilzunehmen (10 Stunden pro Schuljahr).
Der Antrag der Gewerkschaft um Durchführung einer Gewerkschaftsversammlung wird an den Direktor der betroffenen Schule gerichtet, an der Anschlagtafel für Gewerkschaftsinformationen veröffentlicht und mittels Rundschreiben des Direktors den Lehrpersonen kundgetan.
Lehrpersonen, welche an der Gewerkschaftsversammlung teilnehmen, müssen eine schriftliche Erklärung über die Teilnahme abgeben. Diese Erklärung ist nicht widerrufbar und wird für die Berechnung der 10 Stunden herangezogen.
Der Direktor setzt die Tätigkeit jener Klassen aus, deren Lehrpersonen die Teilnahme an der Gewerkschaftsversammlung erklärt haben und informiert die Schülereltern schriftlich über den Ausfall des Unterrichtes.
Lehrpersonen, die an der Versammlung nicht teilnehmen, müssen ihren Unterricht regulär abhalten. |