- Der Grundsatz der didaktischen Kontinuität soll gewährleistet sein. Bei triftigen Gründen liegt es nach Absprache mit dem Schulleiter/der Schulleiterin in der Ermessensfreiheit des Direktors, die Teams neu zusammenzusetzen.
- Für die Zuweisung der Klassen bzw. der Organisationseinheiten werden nach Möglichkeit die Vorschläge des Lehrerkollegiums sowie die Wünsche der einzelnen Lehrpersonen berücksichtigt.
- In allen Schulen, mit Ausnahme der einklassigen mit Abteilungsunterricht, sind die Lehrpersonen der Fächerkombinationen in Organisationseinheiten eingegliedert, die den Einsatz von mindestens zwei und höchstens drei Teamlehrkräften in jeder Klasse vorsehen.
- Kommt es notwendigerweise zu einer Unterbrechung der didaktischen Kontinuität, sollen folgende Kriterien angewandt werden:
- Unterrichtserfahrung (in jedem Team wenigstens eine Lehrkraft mit mehrjähriger Erfahrung)
- Fachliche Qualifikationen
- Vorhersehbare Dienstunterbrechungen
- Lehrer/innen, die neu an die Schule kommen, teilen ihre fachlichen Qualifikationen und Berufserfahrungen dem Direktor mit.
|
|