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Schulsprengel Sterzing I

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Schulsprengel Sterzing I
  

Organisationsstruktur-Zuständigkeiten 

 

DIREKTOR:

 

D.P.R. 417/1974

bzw. ET
Nr. 297/1994

Beschlüsse der Mitbestimmungsgremien durchführen; Vorsitz im Lehrerkollegium, Klassenrat, Dienstbewertungskomitee; Sitzungskalender koordinieren, Einteilung der Klassen, Zuweisung der Lehrerpersonen an Klassen, Stundenplan, Unterrichts- und Schulversuchstätigkeit fördern; Maßnahmen ergreifen, wenn Lehrpersonen oder Verwaltungspersonal Pflichten nicht erfüllen; Kontakte mit Schulverwaltung, Umfeld der Schule, Beratungsstellen u.ä.; alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften durchführen (besonders Schulpflicht, Zeugnisse, Abwesenheiten, Urlaube, Wartestände, Sicherheitsbestimmungen); Stellvertreter und Beauftrage für die verschiedenen Bereiche ernennen

Tarifvertrag 1995, Art.32

Amtsträger der Schulverwaltung; Vertretung nach außen; Leitung/ Koordinator der menschlichen u. beruflichen Ressourcen; Verwaltung der Geldmittel u. Sachgüter; Verantwortung für Ergebnisse; Verwirklichung des EOP(ÞPOF) fördern; einheitliche Führung mit Blick auf Effizienz und Qualität des Schuldienstes

LKV 2000/01

Erteilt auf der Grundlage des Beschlusses des Kollegiums Aufträge an die Koordinatoren und überprüft die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge sowie das Erreichen der erwarteten Ergebnisse; erstellt im Einklang mit dem Schulprogramm einen Jahrestätigkeitsplan und eine Übersicht aus der sich daraus ergebenden Verpflichtungen für das Lehrpersonal

LG12/2000 „Autonomie der Schulen“, Art.13

Sorgt für die einheitliche Führung der Schule; ist gesetzlicher Vertreter, zuständig für die Beziehungen zu den Gewerkschaften, Vorgesetzter des Personals; ergreift Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Bildungsprozesse und Optimierung der Rahmenbedingungen des Lernens, fördert das Zusammenwirken der kulturellen, beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Angebote am Schulort und Umfeld; autonome Leitungs- und Koordinierungsbefugnisse unter Beachtung der Zuständigkeit der Kollegialorgane; setzt die personellen Ressourcen bestmöglich ein, weist dem Schulpersonal die Dienstobliegenheiten zu; Berücksichtigung der Vorschriften und Grundsätze; legt auf Grund der Kriterien des Schulrats den Dienstplan der Schule, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr, die Einteilung der Arbeitszeiten im Hinblick auf die Erfordernisse des Schulbetriebs und die Bedürfnisse der Ortsgemeinschaft fest; organisiert die Tätigkeiten der Schule, verantwortlich für die erzielten Ergebnisse; genehmigt die Verwendung schulischer Räumlichkeiten für außerschulische Zwecke.

LEHRERKOLLEGIUM:

Es besteht aus allen Dienst leistenden Lehrkräften sowie fallweise und ohne Stimmrecht: Behindertenbetreuer, Vorsitzende des Eltern- und Schulrats.

 

D.P.R. 416/1974

bzw. ET
Nr. 297/1994
LG20/1995, Art.4

Beschlüsse zur didaktischen Tätigkeit, erarbeitet den EOP, beschließt den Jahrestätigkeitsplan, bewertet periodisch die Unterrichtstätigkeit, wählt Schulbücher und Lehrmittel aus, plant und beschließt Fortbildungen und Schulversuche, wählt (Mitarbeiter des Direktors), Mitglieder des Dienstbewertungskomitees und des Schulrats, prüft Fälle geringen Lernerfolgs zum Zweck schulischer Förderung, bespricht Vorschläge des Elternrats.

LKV 1999/2000

Legt Flexibilitätskriterien für die Umsetzung der im Schulprogramm enthaltenen Ziele fest.

LKV 2000/2001

Beschließt den Jahrestätigkeitsplan; legt in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des Schulprogramms die Aufgabenbereiche der Koordinatoren fest sowie die Voraussetzungen, die notwendigen beruflichen Kompetenzen, die Modalitäten für die Verleihung und Erneuerung der Aufträge, deren Dauer ebenso wie die Maßstäbe und die Termine für die Bewertung der erwarteten Ergebnisse; bewertet die in der Vergangenheit ausgeführten Aufträge, die Erfahrungen und die bedeutenden Projekte sowie die Titel der evt. zu beauftragenden Koordinatoren.

LG12/2000
„Autonomie der Schulen“

Erstellt mit anderen Mitgliedern der Schulgemeinschaft das Schulprogramm nach den vom Schulrat erlassenen allgemeinen Richtlinien sowie nach Anhören der Vorschläge der Eltern und Schüler; legt im Rahmen der einschlägigen Bestimmungen Modalitäten und Kriterien der Bewertung fest; bestimmt die Richtlinien für die Anerkennung von Schulguthaben und für das Aufholen von Rückständen; erstellt Kriterien für die Anerkennung von Bildungsguthaben; genehmigt die Teile des Schulverbund-Vertrags, für welche es zuständig ist.

Plant die interne berufliche Fortbildung des Personals, die methodische und fachliche Innovation.

Sorgt für pädagogische Dokumentation und deren Verbreitung innerhalb der Schule, den Austausch von Informationen, Erfahrungen und Unterrichtsmaterialien.

Verantwortlich für Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernprozesse.

 

DIREKTOR-STELLVERTRETER:

 

ET Nr.297/1994
LG 12/2000

Ist in Abwesenheit des Direktors dessen gesetzlicher Vertreter und übernimmt in dieser Rolle alle Befugnisse und Verpflichtungen.

Wird vom Direktor bestimmt.

 

MITARBEITER DES DIREKTORS:

 

LG20/1995,Art.4
ET Nr.297/1994

Jährlich gewählt. Direktor ernennt daraus Stellvertreter/in. Erweiterter Mitarbeiterstab: Direktor setzt zusätzliche Arbeitsgruppen ein; gemeinsame Beratung aller Bereiche, welche der Direktor vorlegt und Besprechung aller Anliegen und Vorschläge, welche die Mitarbeiter vorbringen.

LKV 2000/2001
LG 12/2000

Direktor bestimmt auf Grund seiner  autonomen Leitungs- und Koordinierungsbefugnisse die Mitarbeiter selbst.

 

DIENSTBEWERTUNGSKOMITEE:

Drei Lehrpersonen, Vorsitz führt der Direktor

 

LG20/1995,Art.5

ET Nr.297/1994

Für 3 Jahre gewählt, Bewertung der Arbeit von Lehrpersonen innerhalb des Berufsbildungsjahres und auf Ansuchen.

 

KLASSENRAT:

Alle Lehrpersonen der Klasse, zwei Eltern, Vorsitz führt der Direktor

 

LG20/95, Art.3,24

Mit Eltern: Vorschläge zu Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit und Fürsorgemaßnahmen, Kontakte zwischen Lehrern-Eltern-Schülern; Disziplinarmaßnahmen.

Mit Eltern: Vorstellen und Diskussion des Schulprogramms, Planung und Vorbereitung besonderer Projekte, fächerübergreifende Zusammenarbeit.

Ohne Eltern: Unterrichtstätigkeit koordinieren; Erstellen des Jahresplan; Bewertung; Aufholmaßnahmen; in bestimmten Fällen (Feiern, besondere Vorhaben, Schwierigkeiten) werden zusätzliche Klassenratsitzungen einberufen oder die Eltern eingeladen.

 

SCHULRAT:

 

LG20/1995,
Art.6,7,15

3 Jahre Amtszeit, kooptiert und lädt Fachleute ein, genehmigt Haushaltsvoranschlag, Rechnungsabschluss und alle Ausgaben, legt Kriterien für Verwaltung des Geldes, Stundenplan (der Verwaltung, Schulbibliothek) Kriterien für die Erstellung der Klassenstundenpläne, Lehrausgänge, Jahresprogramm des Elternrats fest; beschließt Schulversuche und Organisationsplan, schulergänzende Tätigkeiten, legt Gebühren fest.

LG12/2000
„Autonomie der Schulen“

Legt Richtlinien für die Erstellung des Schulprogramms fest, genehmigt es und setzt es verbindlich in Kraft; passt den Schulkalender entsprechend den Richtlinien der Landesregierung den Erfordernissen des Schulprogramms an; beschließt die interne Schulordnung und die Dienstleistungsgrundsätze; genehmigt den Vertrag für den Schulverbund.

 

SCHLICHTUNGSKOMMISSION:

Je Schulstufe zwei Vertretungen der Eltern, zwei Lehrkräfte, Vorsitz führt Direktor, auf drei Jahre gewählt

 

BLR 252/2000

- Entscheidet auf Anfrage der Eltern bezüglich Disziplinarmaßnahmen oder über Streitfälle, die aus der Auslegung der Schüler-Charta entstanden sind.

- Möchte zusätzlich nach dem Prinzip der Meditation verfahren, um in Meinungsverschiedenheiten oder Streitfällen einen Konsens zu erreichen.

- Erarbeitet bei Bedarf Abänderungen und/oder Ergänzungen in der Disziplinarordnung.

 

KLASSENVORSTAND (Mittelschule):

Wird jährlich vom Direktor ernannt.

 

Zielsetzungen und Aufgaben:

·         Ansprechpartner für Schüler/innen, Elternvertreter/innen und bei Problemen der Klassengemeinschaft;

·         Klassengemeinschaft festigen, die Zusammenarbeit zwischen Schülern, Eltern und Lehrern der Klasse fördern und die Schüler/innen zu einer konstanten Arbeitshaltung anhalten;

·         Ansprechpartner/in für Direktor;

·         Kontakte mit dem psychologischen Dienst, Sozialdienst u.ä.;

·         Jahresplan des Klassenrats  - auch bez. Zielsetzungen und Programme -  koordinieren;

·         in Absprache mit Elternvertretung, Lehrpersonen und Direktor außerordentliche Sitzungen einberufen;

·         Abwesenheiten der Schüler/innen überprüfen;

·         zusammen mit den anderen Mitgliedern des Klassenrats für die Einhaltung der Schulordnung durch die Klasse sorgen.

Befugnisse:

·         begrüßt und verabschiedet die Klasse am Anfang bzw. Ende des Schuljahres;

·          verliest und erläutert die Schulordnung;

·         führt, im Auftrag des Direktors, den Vorsitz im Klassenrat und delegiert die Schriftführung;

·         führt das Sitzungsprotokoll in Klassenratsitzungen und Bewertungskonferenzen;

·         führt die Beschlüsse des Klassenrats aus;

·         entschuldigt Verspätungen und Absenzen der Schüler/innen;

·         bespricht Probleme der Klasse mit Schüler/innen, Eltern und Lehrerkollegen;

·         verständigt Eltern bei Problemen, persönlichen Schwierigkeiten und hält die Kontakte zu den Eltern aufrecht;

·         bespricht und koordiniert die Schulausflüge, Lehrfahrten und sonstige außerschulische Veranstaltungen und begleitet - wenn möglich - die Schüler/innen

·         überwacht die Einsetzung und das Funktionieren von Schülerdiensten (Klassensprecher, …);

·         kontrolliert das Klassenregister in formeller Hinsicht.

Informationspflicht:

·         gegenüber den Schüler/innen bei Beschlüssen des Klassenrats, Erziehungszielen, Angelegenheiten, welche die Klasse allgemein betreffen;

·         gegenüber den Elternvertreter/innen und Eltern bei Beschlüssen des Klassenrats oder allgemeinen Schwierigkeiten;

·         gegenüber dem Direktor bei schwerwiegenden Vorkommnissen;

 

RAUMVERANTWORTLICHE - UNTERVERWAHRER:

(noch an allen Schulen zu ernennen)

 

LG Nr.2 vom
21.01.1987;

DLH nr.16 vom
11.01.1987;

DLH Nr.3, vom
23.01.1998

·         erstellt eine Benutzerordnung;

·         verwahrt die im Raum vorhandenen Geräte/Lehrmittel;

·         meldet Fehler und Schäden;

  • unterbreitet dem Schulrat (Þ Direktor) Vorschläge für die notwendigen Ankäufe.