Die Charta für Kinder im Krankenhaus
Jedes Kind hat das Recht auf Bildung und Erziehung entsprechend seiner körperlichen und psychischen Verfassung. Da die Kinder durch einen stationären Krankenhausaufenthalt nicht in der Lage sind die
Schule zu besuchen, muss die Schule zu den Kindern kommen.
Laut der Charta für Kinder im Krankenhaus der Unesco stehen dem Kind folgende Rechte zu:
Recht auf Chancengleichheit
Recht auf Schulbildung
Charta für Kinder im Krankenhaus
Das Recht auf bestmögliche medizinische Behandlung ist ein fundamentales Recht,
Besonders für Kinder (UNESCO).
1. Kinder sollen nur dann in ein Krankenhaus aufgenommen werden, wenn die medizinische Behandlung, die sie benötigen, nicht ebenso gut zuhause oder in einer Tagesklinik erfolgen kann.
2. Kinder im Krankenhaus haben das Recht, ihre Eltern oder eine andere Bezugsperson jederzeit bei sich zu haben.
3. Bei der Aufnahme eines Kindes ins Krankenhaus soll allen Eltern die Mitaufnahme angeboten werden, und ihnen soll geholfen und sie sollen ermutigt werden zu bleiben. Eltern sollen daraus keine zusätzlichen Kosten oder Einkommenseinbußen entstehen. Um an der Pflege ihres Kindes teilnehmen zu können, sollen Eltern über die Grundpflege und den Stationsalltag informiert werden. Ihre aktive Teilnahme daran soll unterstützt werden.
4. Kinder und Eltern haben das Recht, in alle Entscheidungen, in angemessener Art ihrem Alter und ihrem Verständnis entsprechend informiert zu werden. Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um körperlichen und seelischen Stress zu mildern.
5. Kinder und Eltern haben das Recht, in alle Entscheidungen, die ihre Gesundheitsfürsorge betreffen, einbezogen zu werden. Jedes Kind soll vor unnötigen medizinischen Behandlungen und Untersuchungen geschützt werden.
6. Kinder sollen gemeinsam mit Kindern betreut werden, die von ihrer Entwicklung her ähnliche Bedürfnisse haben. Kinder sollen nicht in Erwachsenenstationen aufgenommen werden. Es soll keine Altersbegrenzung für Besucher von Kindern im Krankernhaus geben.
7. Kinder haben das Recht auf eine Umgebung, die ihrem Alter und ihrem Zustand entspricht und die ihnen umfangreiche Möglichkeiten zum Spielen, zur Erholung und zur Schulbildung gibt. Die Umgebung soll für Kinder geplant, möbliert und mit Personal ausgestattet sein, das auf die besonderen Bedürfnisse der Kinder eingehen kann. Den verschiedenen Altersstufen ist durch unterschiedliche Angebote Rechnung zu tragen.
8. Kinder sollen von Personal betreut werden, das durch Ausbildung und Einfühlungsvermögen befähigt ist, auf die körperlichen, seelischen und entwicklungsbedingten Bedürfnissen von Kindern und ihren Familien einzugehen.
9. Die Kontinuität in der Pflege kranker Kinder soll durch ein Team sichergestellt sein.
10. Kinder sollen mit Takt und Verständnis behandelt werden, ihre Intimsphäre soll jederzeit respektiert werden.
Verabschiedet durch die 1. Europäische „Kind im Krankenhaus Konferenz“ , Leiden (NL) im Mai 1988