Zum Hauptinhalt wechseln

Was wollen wir?

Startet die Suche
Schulsprengel Sterzing I
  

Kriterien zur Lernberatung 

Kriterien zur Lernberatung 

(Beschluss des Lehrerkollegiums vom 9. Juni 2005) 

Gesetzliche Grundlagen:

·    Staatliche Rahmenrichtlinien für die persönlichen Lernpläne in der Grundschule und in der Mittelschule, bzw.

·    Beschluss der Landesregierung vom 10.04.2006 zur Erprobung der Schulreform im Schuljahr 2006/07 in den deutschsprachigen Grund- und Mittelschulen 

„Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht auf individuelle Lernberatung, die insbesondere folgende Aufgaben umfasst: individuelle Begleitung der Schülerin bzw. des Schülers (beispielsweise Orientierung bei der Auswahl der Tätigkeiten im Wahlpflichtbereich und im fakultativen Angebot); Dokumentation der Lernentwicklung der Schülerin bzw. des Schülers im „Portfolio“ der Kompetenzen; diese erfolgt in Zusammenarbeit mit allen Lehrpersonen des Teams bzw. des Klassenrats sowie den Eltern, und Zusammenarbeit mit den Eltern. (…) Das Lehrerkollegium gewährleistet dieses Recht jeder Schülerin bzw. jedes Schülers und legt die Kriterien für dessen Umsetzung fest.“

Konzept:

1. Wer übernimmt die Funktion des Lernberaters bzw. der Lernberaterin?

Die Hauptlehrer/innen einer Klasse übernehmen die Funktion des Lernberaters bzw. der Lernberaterin für eine Gruppe von Schülern.

Nicht desto trotz hat aber jede andere Lehrperson der Klasse im Rahmen ihrer Fächerzuweisung die Pflicht zur Lernberatung.

D.h.: alle Lehrpersonen der Schule sind für die Lernberatung verantwortlich.  

 

2. Welche Aufgaben hat eine Lehrkraft, die die Funktion des Lernberaters bzw. der Lernberaterin übernimmt

Neu:

·    Führt mit dem Schüler bzw. der Schülerin Gespräche („Portfolio“, PLP, Reflexion über Verhalten und Lernprozesse, persönliche Anliegen, …)

·    „Wacht“ über die Fortführung des PLP´s in allen seinen Teilen

·    Unterstützt und berät den Schüler bzw. die Schülerin bei der Führung des „Portfolios“

·    Trifft mit dem Schüler bzw. der Schülerin schriftliche Vereinbarungen (zu den „eigenen“ Fächern, zu fächerübergreifenden Kompetenzen, zu Zielen im Bereich der Selbst- und Sozialkompetenzen)

·    Schlägt Erziehungs- und Fördermaßnahmen vor

·    Berät den Schüler/die Schülerin bei der Auswahl des Wahlpflicht- und Wahlbereichs

·    Vereinbart Beratungsgespräche mit den Fachlehrkräften der Klasse 

Wie bisher:

·    Arbeitet mit allen Lehrpersonen des Teams bzw. des Klassenrates zusammen

·    Überprüft die Umsetzung der vorgeschlagenen Erziehungs- und Fördermaßnahmen (vgl. Verifizierung)

·    Ist Ansprechpartner beim Übertritt von einer Schulstufe/ einem Biennium zur/zum nächsten

·    Speziell für die Beratung von Schülern mit FD bzw. für Integrationslehrkräfte: Bündelt alle Informationen über den Schüler bzw. die Schülerin und leitet diese an die entsprechenden Stellen (Klassenrat, Fachlehrer, Eltern, schulpsychologischer Dienst, …) weiter

 

3. Rahmenbedingungen für das Gelingen von Lernberatung

Organisation:

·    Die Lernberatung für Schüler/innen erfolgt am Vormittag im Rahmen des Kernunterrichtes

·    Die Beratungsgespräche sind persönlich

·    Während die Lernberatung durchgeführt wird, arbeiten die anderen Schüler/innen im Rahmen des eigenverantwortlichen Lernens (z. B. Freiarbeit, freies Lesen, usw.)

·    Die Lernberatung für Schüler/innen erfolgt an Tagen, an denen möglichst alle Lehrpersonen an der Schule sind

·    Beratungsgespräche mit Eltern werden außerhalb der Unterweisungszeit der betroffenen Lehrperson, d.h. innerhalb der individuellen wöchentlichen Sprechstunde, ev. auch im Rahmen der Elternsprechtage durchgeführt

·    Die wöchentliche individuelle Sprechstunde kann auch von den Schüler/innen genutzt werden

Dauer der Beratung:

·    Für die Lernberatung werden 1-2 Stunden (je nach Klassenstärke) pro Woche im Stundenplan fix eingetragen

·    Die Beratungsgespräche mit Schülern bzw. Schülerinnen erfolgen in kürzeren Abständen, sodass der Zeitabschnitt für sie überschaubar ist, z.B. 1 mal monatlich

·    Pro Schüler/in werden für eine Beratungsgespräch ca. 15 min eingeplant 

 

4. Unterstützungsmaßnahmen:

·    Personenbezogener Lernplan:
er muss leicht handhabbar sein, eine kindgerechte Darstellung der Kompetenzen bieten und als Grundlage für die Selbsteinschätzung des Kindes und die Fremdeinschätzung der Lehrkräfte dienen, weiters muss er Freiräume für das Festschreiben weiterer Zielsetzungen und Vereinbarungen zulassen

·    „Portfolio“:
Strukturierungshilfen für das Portfolio, so dass die Auswahl von Materialien/Schülerarbeiten gezielt erfolgen kann

·    Beobachtungsinstrumente:
sie beziehen sich auf die zu erreichenden Kompetenzen des
PLP´s, sie liegen den Beratungsgesprächen der Fachlehrkräfte mit Eltern und Kindern zugrunde

·    Für die Lernberatung können Experten von außen herangezogen werden (z.B. zusätzliche Lehrperson, psychologischer Dienst, externe Lernberaterin, …)

Fortbildung zu „Portfolio“, Gesprächsführung, Konfliktmanagement, Beobachtung