Wahlpflicht Grundsätze:

· Die Angebote im Wahlpflichtbereich dienen der Vertiefung des curricularen Unterrichts, der Begabungsförderung und dem Aufholen von Lernrückständen. Sie ermöglichen die Durchführung von besonderen Projekten und von Lernkreisen.
· Das Wahlpflichtangebot ist Teil des Schulprogramms.
· Über die Ausrichtung des Wahlpflichtangebotes können die Schulen ihr Profil weiterentwickeln.
· Im Wahlpflichtbereich wird von Gruppen ausgegangen, die kleiner sind als die normalen Klassen.
· Die Definition des Wahlpflichtangebotes orientiert sich an den Bildungszielen der Schule und am festgestellten Bildungsbedarf. Schwerpunksetzungen sind möglich.
· Die Angebote im Wahlpflichtbereich erstrecken sich in der Regel über längere Zeiträume (1 – 2 Semester).
· Die Schule erstellt das Angebot und bringt das Wahlpflichtangebot den Schülern und deren Eltern zur Kenntnis.
· Die Schüler/innen ordnen sich, beraten von den Lehrpersonen/Lernberatern, den Wahlpflichtangeboten zu. Die Schülerinnen und Schüler müssen die Möglichkeit erhalten, Stärken auszubauen und Lernrückstände aufzuholen.
 
Angebote im Wahlpflichtbereich siehe Schulstellen - Tätigkeiten.