Die Erprobung der Schulreform ist abgeschlossen. Die rechtliche Grundlage bilden nun das neue Bildungsgesetz Nr. 5 vom 16. Juli 2008, der Beschluss zu
den Landesrahmenrichtlinien und der Beschluss der Landesregierung Nr. 1201 vom 16. April 2007.
Die Rahmenrichtlinien der Unterstufe ermöglichen einen kohärenten Bildungsweg von der ersten Klasse der Grundschule bis zur dritten Klasse der Mittelschule.
Auf der Grundlage dieser verbindlichen Vorgaben erarbeiten wir unser pädagogisches Konzept durch die curriculare Planung.
Im Mittelpunkt aller Bildungstätigkeiten stehen die Kinder und Jugendlichen in ihrer Einzigartigkeit und ihrer Beziehung zu anderen und zur Mitwelt.
Dabei spielen die Individualisierung und Personalisierung der Lernprozesse eine bedeutsame Rolle. (vgl. RRL Unterstufe)
Der Fokus wird auf das Lernen der einzelnen Schüler und Schülerinnen ausgerichtet. Diese Individualisierung wird gefördert
durch die Gliederung des Curriculums in:
durch die individuelle Lernberatung
durch die Dokumentation der Lernentwicklung